Wir sind für Sie da!
Schreiben, Post, Anträge in den hausinternen Briefkasten (Nebeneingang, rechts neben der Tür).
Telefonisch
- 04221 92 42 102 Montag - Freitag 08.00 - 18.00 Uhr
- 04221 92 42 550 Montag - Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Online über
Per E-Mail an
(für leistungsrechtliche Anliegen)
(für alles Weitere)
Persönlich
Ab sofort ist eine persönliche Vorsprache in der Arbeitsvermittlung mit Termin wieder möglich. Eine Vorsprache ohne Termin ist weiterhin nicht möglich. Sollten Sie einen Termin wünschen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.
Die Termine finden in extra dafür eingerichteten Büros statt, sodass die Abstands- und Sicherheitsstandards eingehalten werden können. Beachten Sie stets die Hygieneregeln!
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:
- Kommen Sie pünktlich zum Termin.
- Tragen Sie einen Mund-Nase-Schutz sowie Schutzhandschuhe und desinfizieren Sie sich beim Betreten des Jobcenters am kontaktlosen Desfinfektionsspender die Hände.
- Wenn Sie eine Begleitperson mitbringen müssen, melden Sie dies bitte unter Angabe von Name und Adresse an.
Sollten Sie Fragen haben oder den Termin nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig.
Ein Kundenkopierer steht Ihnen vor dem Eingangsbereich des Jobcenters zur Verfügung. Dieser ist während der regulären Öffnungszeiten zugänglich.
Neuregelung in der Grundsicherung
Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.
Vereinfachter Zugang
Bislang galt aufgrund der Corona-Krise für die Zeit vom 01. März 2020 bis 31. Dezember 2020 ein vereinfachter Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der u.a. einen vereinfachten Antrag auf Leistungen nach dem SGB II mit sich brachte. Aufgrund der neuen Verordnung vom 09. Dezember 2020 wurde diese Regelung für alle Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2021 beginnen, verlängert. Es gelten die bisherigen Regelungen für Erst- und Weiterbewilligungsanträge überwiegend fort.
Aussetzen der Vermögensprüfung
Wer zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2021 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.
Übernahme der Kosten der Unterkunft
Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennen Jobcenter in der vollen Höhe an. Diese Sonderregelungen zur Übernahme der Kosten der Unterkunft wurden bis zum 30. September 2020 verlängert.
Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung
Herzlich willkommen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
als Geschäftsführer des Jobcenters Delmenhorst begrüße ich Sie auf unserer Homepage und heiße Sie recht herzlich willkommen.
Das Jobcenter Delmenhorst lädt Sie ein, sich auf diesem Wege schnell, einfach und umfassend über die Organisation und die vielfältigen Aufgaben zu informieren. Darüber hinaus können Sie Antragsvordrucke, Flyer und vieles mehr herunterladen.
Es ist unser vorrangiges Ziel, Sie mit den uns gegebenen rechtlichen Möglichkeiten zu unterstützen und zu beraten. Sie erfahren unter der Rubrik „Arbeitnehmer“, welche Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen, um Sie bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Unter dem Punkt „Geldleistungen“ finden Sie umfassende Erläuterungen und Hinweise zur Gewährung von Geld- und Sachleistungen.
Auch für Sie als Arbeitgeber und für unsere Partner lohnt sich ein Besuch auf unserer Seite.
Uns ist es ein großes Anliegen, alle Ihre Fragen zum Thema Grundsicherung zu beantworten. Hierzu leistet diese Website einen Beitrag, der jedoch keinesfalls den persönlichen Kontakt ersetzen soll. Selbstverständlich stehen Ihnen meine motivierten und engagierten Kolleginnen und Kollegen gern auch persönlich zur Seite.
Viel Freude beim Surfen auf unserer Homepage wünscht Ihnen
Frank Münkewarf
Geschäftsführer
Jobcenter.digital?
Ab sofort haben Kundinnen und Kunden des Jobcenters Delmenhorst die Möglichkeit, den Weiterbewilligungsantrag (WBA) online zu stellen und Veränderungsmitteilungen (VÄM) online zu übermitteln.
Außerdem können über die Möglichkeit der Postfachnachrichten im passwortgeschützten Online-Benutzerkonto zum Beispiel Veränderungen schnell und einfach mitgeteilt und Fragen gestellt werden.
Darüber hinaus erhalten Sie viele weitere Informationen und Ausfüllhinweise.
Probieren Sie es einfach aus unter www.jobcenter.digital
Die Nutzung des Online-Angebots ist optional. Ihre gewohnten Kontaktmöglichkeiten mit dem Jobcenter bleiben natürlich erhalten.
Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Informationen zur beruflichen Rehabilitation
Sie haben Fragen zum Thema berufliche Rehabilitation?
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit Oldenburg unter Oldenburg-Wilhelmshaven.Ansprechstelle-Rehabilitation@arbeitsagentur.de.
Beauftragte für Chancengleichheit
Für Fragen der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für das Jobcenter Delmenhorst die Beauftragte für Chancengleichheit zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie hier oder klicken Sie auf das Bild.
Wurden Sie Opfer von Gewalt? Befinden Sie sich in einer Notlage?
Hier finden Sie die Notrufnummern in Krisensituationen.
Weiterführende Informationen / Kontakt / Impressum
Folgen Sie uns auf Instagram